Hundesteuer

Hundesteuer


Wer einen Hund hat, hat nicht nur die Verpflichtung sich um den kleinen Vierbeiner zu kümmern, sondern ist zumindest in Deutschland dazu vom Gesetz verpflichtet, den Hund anzumelden und Steuern zu zahlen. Die Höhe der Hundesteuer richtet sich nach Hunderasse und variiert von Stadt und Gemeinde unter Umständen erheblich.

Auf dem Land kann ein Hund im Jahr 30€ Steuer kosten, in der Stadt können im Vergleich dann schonmal 100€ fällig werden. Für bestimmte Hunderasse wie zum Beispiel Kampfhunde, werden erhöhte Sätze verwendet. Ist ein Hund ordnungsgemäß angemeldet, erhält der Halter eine Hundemarke, die getragen werden sollte. Des öfteren werden auf offener Strasse Kontrollen getätigt. Die Marke dient dann zur Identifizierung und Zuordnung. Hunde, die zum gemeinschaftlichen Wohl eingesetzt werden, sind von der Hundesteuer ausgenommen. Hierzu gehören Blindenhunde oder Rettungshunde. Weiterhin wird für Hundezüchter keine Hundesteuer fällig, da der Hund zum gewerblichen Zweck gehalten wird.

Die Begründung für eine Hundesteuer liegt auf der Hand: Die Generierung von Steuereinnahmen, die geschäzt im Jahr circa 200-300 Millionen Euro ausmacht.  Jedoch wird außerdem bezweckt, die Anzahl der Hunde in einem Gebiet zu begrenzen. Die Steuer ist dennoch fragwürdig, denn weder erhält der Hundehalter eine direkt zurechenbare Gegenleistung noch werden von den Stätdten und Gemeinden Hundekotbeseitiger eingestellt. Daher ist darauf zu schließen, das die Hundesteuer für allgemeine Ausgaben verwendet wird.

@ 2008 - Mopspfote - Blog und Community für Liebhaber und Kenner | Impressum | Sitemap |

© Julia Anger / PIXELIO

Nur das beste für den Mops!